[Amtlicher Beitrag] Bekanntmachung des Amtes Leezen – Für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 – Amt Leezen – ist eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann neu zu wählen.
Bekanntmachung des Amtes Leezen
Für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 – Amt Leezen – ist eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann neu zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 10.04.1991 in der zurzeit gültigen Fassung durch den Amtsausschuss. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Das Schiedsamt können gem. § 2 Abs. 1 Schiedsordnung Personen bekleiden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Das Amt kann gem. § 2 Abs. 2 Schiedsordnung nicht bekleiden, wer
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
Das Amt soll gem. § 2 Abs. 3 Schiedsordnung nicht bekleiden, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- nicht im Schiedsamtsbezirk (Amtsbereich Leezen) wohnt,
- durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 Schiedsordnung fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, bitte ich, ihre Bewerbung formlos bis spätestens zum 29. Juni 2026 an die Amtsdirektorin des Amtes Leezen, FB II Frau Krügel, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, zu richten.
Leezen, den 11.06.2026
Amt Leezen
Die Amtsdirektorin
gez. Heike Feig



